AGB FIT PLUS (STAND 12/2025)
Allgemeine Vertragsbedingungen
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen zwischen dem FIT PLUS (Linus Freizeit GmbH) und seinen Mitgliedern. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Mitglieds finden keine Anwendung. Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung in der jeweils aktuellen Fassung, welche in den jeweiligen FIT PLUS Fitnessclubs eingesehen werden kann.
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- Mitgliedschaftsvertrag, Kündigung, Beitragserhebung
Die Erstlaufzeit des Vertrages hängt von der gewählten Dauer im Mitgliedschaftsvertrag ab. Sollte eine der Parteien das Vertragsverhältnis nicht mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit ordentlich kündigen, verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Ordentliche und außerordentliche Kündigungen bedürfen der Textform und sind zu richten an:
Linus Freizeit GmbH
Heinrichstraße 17
49401 Damme
Vor Ort im Studio werden keine Kündigungen entgegengenommen.
Die Höhe des monatlichen Mitgliedsbeitrags ergibt sich aus dem Mitgliedsvertrag. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist jeweils im Voraus fällig und wird per Lastschrift von dem im Mitgliedsvertrag angegebenen Konto eingezogen. Fällt der vereinbarte Einzugstag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, erfolgt der Einzug am darauffolgenden Werktag.
Der monatliche Mitgliedsbeitrag umfasst die Nutzung der im Mitgliedsvertrag genannten FIT PLUS – Sport- & Wellnessclubs sowie der vertraglich vereinbarten Leistungen während der jeweiligen Öffnungszeiten. Weitere wiederkehrende Pauschalentgelte wie Startpakete, Aufnahmegebühren oder Service- und Betreuungspauschalen werden nicht erhoben.
Auch bei Ruhezeiten bleibt grundsätzlich eine Beitragspflicht für den im Mitgliedsvertrag vereinbarten Vertragszeitraum bestehen; die Vertragslaufzeit verlängert sich um den Zeitraum der gewährten Ruhezeit. Ärztliche Atteste müssen eine Mindestausfallzeit von sechs Wochen ausweisen, damit eine Ruhezeit in Anspruch genommen werden kann. Für das Eintragen einer Ruhezeit wird eine Bearbeitungspauschale von 10,00 € berechnet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Die außerordentliche Kündigung wird erst mit Einreichung der notwendigen Nachweise rechtskräftig. Im Falle einer wirksamen außerordentlichen Kündigung besteht kein Anspruch auf rückwirkende Erstattung bereits ordnungsgemäß entstandener Beiträge.
Dem Kunden wird ein codierter Chip oder ein Armband ausgehändigt. Dieses ist stets zum Training mitzubringen, um einen Check-In zu ermöglichen. Bei Verlust oder Zerstörung wird für eine Neuausstellung eine Gebühr von 10,00 € erhoben. Weder der Chip bzw. das Armband noch die Mitgliedschaft sind übertragbar. Im Falle eines Missbrauchs, wiederholter Verstöße gegen die Hausordnung oder eines Hausverbotes kann die Linus Freizeit GmbH das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen, gleichfalls werden alle offenen Beträge der Vertragsdauer fällig. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Bei der Vertragsunterzeichnung handelt es sich um einen Antrag auf Mitgliedschaft bei der Linus Freizeit GmbH. Die Linus Freizeit GmbH behält sich vor, binnen einer Prüfungsfrist von zwei Wochen ab Antragsschluss die Vereinbarung durch die Geschäftsleitung schriftlich zu widerrufen. Eine Angabe von Gründen ist hierzu nicht erforderlich.
Mitglied und Linus Freizeit GmbH erkennen die jeweils gültige Haus- und Benutzungsordnung an; das Mitglied bestätigt mit Aufnahme im Studio, diese zur Kenntnis genommen zu haben.
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- Studio-Neueröffnungen
Bei Studioneueröffnungen wird der Mitgliedsbeitrag erstmalig zum Zeitpunkt der tatsächlichen Studioeröffnung (Beginn des Trainingsbetriebes) eingezogen. Bei Verspätungen der Neueröffnung verschiebt sich der Zeitpunkt des ersten Beitragseinzuges um die Dauer der Verspätung. Schadensersatzansprüche können hieraus nicht abgeleitet werden.
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- Nutzung Solarium, Solarium-Abo und Sauna
Das Solarium darf nach den gesetzlichen Bestimmungen auf eigene Gefahr ab 18 Jahren genutzt werden. Bei der Solarium-Flat stehen pro Woche maximal 2 x 15 Minuten Nutzung zu. Die Nutzung eines Solariums kann zu Hautschädigungen führen. Vor Nutzung des Solariums wird dringend zu einer ärztlichen Voruntersuchung und Einhaltung der ärztlichen Empfehlungen geraten. Die Linus Freizeit GmbH schließt jegliche Haftung aufgrund von unsachgemäßer Benutzung aus.
Die Nutzung des Saunabereiches ist generell erst ab 18 Jahren erlaubt. Die Nutzung der Sauna ist eine kostenlose Zusatzleistung. Der Linus Freizeit GmbH steht das Recht zu, bei geringer Auslastung, an Feiertagen oder in den Sommermonaten auf einen geregelten Betrieb zu verzichten. Das Mitglied erklärt sich hiermit einverstanden. Die Öffnungszeiten des Saunabereichs sind im Studio ausliegend und werden anerkannt.
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- Rücklastschriften, Sperre, Gebühren
Im Falle einer nicht eingelösten bzw. zurückgereichten Lastschrift werden Bearbeitungsgebühren seitens unserer Zahlungsabwickler zur Zahlung fällig zzgl. der tatsächlich anfallenden Bankgebühren. Darüber hinaus kann bei ausbleibender Beitragszahlung der Chip oder das Armband (Mitgliedschaft) gesperrt werden. Die Wiederaufnahme des Trainings ist erst nach Begleichung aller offenen Forderungen möglich.
Gerät das Mitglied mit mindestens zwei Monatsbeiträgen ganz oder teilweise in Verzug, ist die Linus Freizeit GmbH berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Ersatz des konkret entstandenen Verzugsschadens, bleiben unberührt.
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- Nutzungsumfang, Haus- und Benutzungsordnung
Das Mitglied ist berechtigt, während der durch Aushang bekannt gemachten Öffnungszeiten die Einrichtungen und Geräte der Linus Freizeit GmbH unter Beachtung und Einhaltung der Haus- und Benutzungsordnung sowie nach Vorlage des Chips oder Armbands zu nutzen. Mit Unterzeichnung des Vertrages erkennt das Mitglied die Haus- und Benutzungsordnung an und verpflichtet sich, dieser Folge zu leisten.
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Haus- und Benutzungsordnung ist die Linus Freizeit GmbH berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen und/oder ein Hausverbot zu erteilen. Die rechtlichen Folgen einer außerordentlichen Kündigung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
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- Änderungen der Öffnungszeiten
Die Linus Freizeit GmbH behält sich vor, die Öffnungszeiten der Einrichtung in zumutbarer Weise zu ändern bzw. anzupassen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Kürzung oder Schließung während kirchlicher Feiertage oder zur Durchführung von dringend notwendig gewordenen Reparatur- und Wartungsarbeiten. Ebenso ist eine vorübergehende Schließung durch höhere Gewalt oder behördliche Anordnung möglich.
Das Mitglied hat in solchen Fällen keinen Anspruch auf Beitragsreduzierung, sofern die Einschränkungen zeitlich und dem Umfang nach in einem angemessenen Rahmen bleiben. Eine außerordentliche Kündigung aus diesen Gründen ist nur möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
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- Arzneimittel und Medikamente
Es ist strengstens untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (Anabolika), in die Einrichtung mitzubringen oder zu verbreiten.
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- Datenschutz
Die angegebenen personenbezogenen Daten unterliegen dem Datenschutz und werden im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft EDV-technisch gespeichert und verarbeitet. Sie können gegebenenfalls an einen Rechtsanwalt, ein Factoring-Unternehmen oder ein Inkasso-Unternehmen weitergegeben werden, soweit dies zur Vertragsdurchführung oder Forderungsdurchsetzung erforderlich ist. Rechtsgrundlagen sind das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Es gelten die im Studio ausliegenden bzw. online abrufbaren Datenschutzhinweise.
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- Mitgliedsdaten, Videoüberwachung
Die Linus Freizeit GmbH verpflichtet sich, Daten, die sich aus der Vertragsdurchführung ergeben, nur im zwingend erforderlichen und angemessenen Umfang zu speichern. Zum Schutz der Mobilien und Immobilen, zur Durchsetzung des Hausrechts sowie zur Diebstahl- und Vandalismusvorbeugung werden in den Studios die Trainingsflächen (keine Sanitär-, Umkleide- oder Saunabereiche) videotechnisch aufgezeichnet (Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, § 4 BDSG). Hinweisschilder, auch mit dem zuständigen Datenschutzbeauftragten, sind vor Ort sichtbar angebracht. Als berechtigte Interessen werden gelten Schutz des Eigentums, der Mobilien, Verfolgung von Straftaten, Schutz vor Diebstahl- und Vandalismus, Schutz von Mitarbeitern und Kunden, Beweissicherung und Nachvollziehbarkeit bei Sachbeschädigung und Diebstahl sowie im Bereich der Unfallverhütung und Nachweisbarkeit.
Die gespeicherten Aufnahmen werden automatisch und regelmäßig überschrieben; eine Löschung findet spätestens nach 48 Stunden statt. Mit Unterschrift des Mitgliedsvertrages erklärt sich das Mitglied mit der Kameraüberwachung in essenziellen Bereichen des Studios, welche nicht der Privatsphäre unterliegen, gemäß den beschriebenen Richtlinien einverstanden.
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- Widerrufsrecht bei ONLINE-Verträgen (Fernabsatzgeschäft)
Bei ausschließlich im Internet abgeschlossenen ONLINE-Verträgen (Fernabsatzgeschäft) gilt Folgendes: Das Mitglied hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Abschluss des Dienstleistungsvertrages (Tag der Online-Buchung).
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss das Mitglied die Linus Freizeit GmbH, Heinrichstraße 17, 49401 Damme, mittels einer eindeutigen Erklärung in Textform (z. B. Brief oder E-Mail) über den Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Dieses Recht besteht nur bei zuvor im Internet abgeschlossenen ONLINE-Verträgen.
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- Bonitätsprüfung – Informationen zum Datenschutz nach EU-DSGVO
Die Linus Freizeit GmbH prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden die Bonität des Mitglieds. Dazu arbeitet sie mit Auskunfteien oder Inkassounternehmen zusammen, von denen die hierzu benötigten Daten bezogen werden. Näheres ist den Datenschutzhinweisen zu entnehmen.
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- Beitragsanpassung
Die Vertragsparteien sind sich einig, dass sich der im Mitgliedsvertrag vereinbarte monatliche Mitgliedsbeitrag (ohne schriftliche Vorankündigung) alle 24 Monate wiederkehrend um jeweils 1,00 € erhöht. Die Beitragsanpassung dient dem Ausgleich allgemeiner Lohn- und Kostensteigerungen sowie der Inflation.
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- SEPA-Lastschriftmandat
Das Mitglied ermächtigt die Linus Freizeit GmbH, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist es sein Kreditinstitut an, die von der Linus Freizeit GmbH auf das Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Das Lastschriftmandat gilt auch für im Club getätigte Einkäufe und Warenverzehr.
Hinweis: Das Mitglied kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Das Studio ist berechtigt, seine Forderungen aus dem Mitgliedsvertrag an einen externen Dienstleister (z. B. Finion Capital GmbH, Raboisen 5, 20095 Hamburg) abzutreten und den Forderungseinzug auf diesen zu übertragen. Das Mitglied erklärt sich mit der hierfür erforderlichen Übermittlung der personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Mitgliedsvertrages, Forderungshöhe, IBAN, BIC, Kontoinhaber) einverstanden.
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- Haftungsausschluss
Die Linus Freizeit GmbH haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände (Geld, Wertgegenstände, Garderobe, Sportsachen), es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Die Linus Freizeit GmbH haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle des Mitglieds. Im Übrigen haftet die Linus Freizeit GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften.
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- Gerichtsstand, anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht.
Ist das Mitglied Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der Linus Freizeit GmbH. In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; eine hiervon abweichende Gerichtsstandsvereinbarung zum Nachteil von Verbrauchern wird nicht getroffen.
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- Schlussbestimmungen
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages bzw. dieser AGB unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt. Etwaig getroffene mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages erfolgen ausschließlich in Textform.
Stand: 12/2025





