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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen zwischen dem FIT PLUS
(Linus Freizeit GmbH) und seinen Mitgliedern. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Mitglieds finden keine Anwendung. Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung und der jeweils aktuellen Fassung, welche in den jeweiligen FIT PLUS Fitnessclubs eingesehen werden kann.

1 Mitgliedschaftsvertrag, Kündigung, Beitragserhebung: Die Erstlaufzeit des Vertrages hängt von der gewählten Dauer im Mitgliedschaftsvertrag ab. Sollte einer der Parteien das Vertragsverhältnis nicht mit einer Frist von einem Monat vor seinem Ablauf ordentlich kündigen, verlängert sich die Mitgliedschaft monatlich stillschweigend auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Ordentliche und außerordentliche Kündigungen bedürfen der Textform und sind zu richten an die – Linus Freizeit GmbH, Heinrichstrasse 17, 49491 Damme. Vor Ort im Studio werden keine Kündigungen entgegengenommen. Bei allen Mitgliedschaften wird zusätzlich zu dem monatlichen Mitgliedsbeitrag quartalsweise eine Service- und Betreuungspauschale inkl. APP-Nutzung in Höhe von 19,90 € erhoben. Diese Gebühr wird bei Vertragsbeginn erhoben und dann im quartalsweisen Zyklus. Auch bei Ruhezeiten bleibt eine Beitragspflicht für den im Mitgliedschaftsvertrag vereinbarten Vertragszeitraum bestehen und verlängert sich um den Zeitraum der Ruhezeit (ärztlich verschriebene Atteste müssen eine Mindestausfallzeit von 6 Wochen vorweisen, damit eine Ruhezeit in Anspruch genommen werden kann). Für das eintragen einer Ruhezeit wird eine Bearbeitungspauschale von 10,00 € berechnet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. Die außerordentliche Kündigung wird erst zum Zeitpunkt mit der Einreichung der notwendigen Nachweise rechtskräftig. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung hat der Kunde keinen Anspruch auf Erstattungen von Beiträgen bzw. anteiligen Aufnahme- und Servicegebühren. Die Service- und Betreuungspauschale wird mit Vertragsbeginn fällig und dann alle 3 Monate per Lastschrift. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist jeweils im Voraus fällig und ist bei Fälligkeit per Lastschrift zu entrichten. Dem Kunden wird ein codierter Chip oder Armband ausgehändigt. Dieser Chip oder Armband ist stets zum Training mit zu bringen, um ein Check- In zu ermöglichen. Bei Verlust oder Zerstörung wird für eine Neuausstellung eine Gebühr von 10,00 € erhoben. Weder der Chip oder Armband noch die Mitgliedschaft sind übertragbar. Im Falle eines Missbrauchs oder eines Hausverbotes werden die gesamten offenen Beiträge der Vertragsdauer fällig und es erfolgt eine fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses. Bei der Vertragsvereinbarung handelt es sich um einen Antrag auf eine Mitgliedschaft bei der Linus Freizeit GmbH. Die Linus Freizeit GmbH behält sich vor, binnen einer Prüfungsfrist von zwei Wochen ab Antragsschluss die Vereinbarung durch die Geschäftsleitung schriftlich zu widerrufen. Eine Angabe von Gründen ist hierzu nicht erforderlich. Der monatliche Mitgliedsbeitrag erhöht sich bei allen Mitgliedschaften (ohne schriftliche Vorankündigung) alle 12 Monate wiederkehrend um jeweils 1,00 € zum Ausgleich von Lohn- und Kostensteigerung sowie Inflation. Das Mitglied hat sich an die Hausordnung zu halten und bestätigt mit der Aufnahme im Studio diese gelesen und verstanden zu haben. Bei allen Mitgliedschaften fällt einmalig ein Startpaket / Aufnahmegebühr für Datenanlage, Mifare Chip/Armband inkl. Codierung, Ersteinweisung, Milon Q Implementierung, APP Anlage und fit plus Getränkeflasche in Höhe von 39,90 € an, welche bei Vertragsbeginn erhoben wird.

2 Studio-Neueröffnungen: Bei Studioneueröffnungen wird der Mitgliedsbeitrag erstmalig zum Zeitpunkt der tatsächlichen Studioeröffnung (Beginn des Trainingsbetriebes) eingezogen. Bei Verspätungen der Neueröffnung verschiebt sich der Zeitpunkt des ersten Beitragseinzuges um die Dauer der Verspätung. Schadensersatzansprüche können hieraus nicht abgeleitet werden.

3 Nutzung Solarium, Solarium-Abo und Sauna: Das Solarium darf nach den gesetzlichen Bestimmungen auf eigene Gefahr genutzt werden, bei der Solarium-Flat stehen pro Woche maximal 2 x 15 Minuten Nutzung zu. Die Nutzung eines Solariums kann zu Hautschädigungen führen. Vor Nutzung des Solariums wird dringend zu einer ärztlichen Voruntersuchung und Einhaltung der ärztlichen Empfehlungen geraten. Die Linus Freizeit GmbH schließt jegliche Haftung aufgrund von unsachgemäßer Benutzung aus. Die Nutzung des Saunabereiches ist generell erst ab 18 Jahren erlaubt. Die Nutzung der Sauna ist eine kostenlose Zusatzleistung! Der Linus Freizeit GmbH steht das Recht zu, bei geringer Auslastung, an Feiertagen oder in den Sommermonaten auf einen geregelten Betrieb zu verzichten! Das Mitglied erklärt sich hiermit einverstanden! Die Öffnungszeiten des Saunabereichs sind im Studio ausliegend und werden anerkannt.

4 Rücklastschriften, Vertragsstrafe, Gebühren: Im Falle einer nicht eingelösten bzw. zurück gereichten Lastschrift werden 10,00 € Bearbeitungsgebühr zur Zahlung fällig zzgl. anfallender Bankgebühren. Darüber hinaus wird bei ausbleibender Beitragszahlung der Chip oder das Armband (Mitgliedschaft) gesperrt. Die Wiederaufnahme des Trainings wird erst wieder nach Begleichung aller Außenstände möglich. Für den Fall einer nicht fristgerechten Zahlung von mindestens zwei Monatsbeiträgen hat die Linus Freizeit GmbH das Recht, das Vertragsverhältnis fristlos und außerordentlich zu kündigen. Für diesen Fall ist das Mitglied verpflichtet, als Schadensersatz die gesamten Beiträge zuzüglich Mahn- und Bearbeitungsgebühren bis zum Ablauf der fest vereinbarten Vertragslaufzeit zu zahlen. Dieser Schadensersatzanspruch wird unmittelbar nach Kündigung zu Zahlung fällig.

5 Nutzungsumfang, Haus- und Benutzungsordnung: Das Mitglied ist berechtigt, während der durch Aushang bekannt gemachten Öffnungszeiten die Einrichtungen und Geräte von der Linus Freizeit GmbH unter Beachtung und Einhaltung der Haus- und Benutzungsordnung und nach Vorlage des Chips oder Armband zu nutzen. Mit Unterzeichnung des Vertrages erkennt der Kunde die Haus- und Benutzungsordnung an und verpflichtet sich, dieser Folge zu leisten. Bei Verstoß gegen die Hausordnung behält sich die Linus Freizeit GmbH das Recht auf fristlose und außerordentliche Kündigung bzw. der Erteilung eines Hausverbotes vor. Eine, aus solchen Umständen heraus ausgesprochene Kündigung entbindet das Mitglied nicht vor Weiterzahlung der Mitgliedschaftsbeiträge bis zum regulären Ende der Vertragslaufzeit.

6 Änderungen Öffnungszeiten: Die Linus Freizeit GmbH behält sich vor, die Öffnungszeiten der Einrichtung in zumutbarer Weise zu ändern bzw. anzupassen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Kürzung oder Schließung während kirchlicher Feiertage oder Durchführung von dringend notwendig gewordenen Reparatur- u. Wartungsarbeiten. Ebenso ist eine vorübergehende Schließung durch Höhere Gewalt oder durch behördliche Anordnung möglich. Das Mitglied hat in solchen Fällen keinen Anspruch auf Beitragsreduzierung, da solche Fälle in der Preiskalkulation bereits zugunsten des Mitglieds berücksichtigt sind. Eine entsprechende Verhältnismäßigkeit muss vorliegen. Eine außerordentliche Kündigung ist nicht möglich.

7 Arzneimittel und Medikamente: Es ist strengstens untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen u./ oder Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (Anabolika), in die Einrichtung mitzubringen.

8 Datenschutz: Die angegebenen personenbezogenen Daten unterliegen dem Datenschutz und werden im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft EDV-technisch gespeichert und verarbeitet und können gegebenenfalls an einen Anwalt, ein Factoring-Unternehmen oder ein Inkasso-Unternehmen weitergegeben werden. Neben der selbstverständlichen Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz möchten wir uns zum verantwortungsvollen Umgang mit Ihren Daten verpflichten, sodass Ihre Privatsphäre zu jeder Zeit geschützt wird. Als gesetzliche Grundlagen dienen das Bundesdatenschutzgesetzt (BDSG) und europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

9 Mitgliedsdaten, Videoüberwachung: Die Linus Freizeit GmbH verpflichtet sich, Daten, die sich aus der Vertragsdurchführung ergeben, nur im zwingend erforderlichen und angemessenen Umfang zu speichern. Videoüberwachung: Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung: Beweissicherung zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche aus potenziellen Taten wie beispielsweise Diebstahl oder Vandalismus – Rechtsgrundlage: Art. 6Abs. 1 litfDSGVO. Hinweisschilder, auch mit dem zuständigen Datenschutzbeauftragten sind vor Ort sichtbar angebracht. Berechtigte Interessen, die verfolgt werden: Schutz des Eigentums, Schutz vor Diebstahl- und Vandalismus, Schutz von Mitarbeitern und Kunden, Beweissicherung und Nachvollziehbarkeit bei Sachbeschädigung und Diebstahl. Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer: Die gespeicherten Aufzeichnungen werden automatisch und regelmäßig überschrieben, eine Löschung findet spätestens nach 48 Stunden statt.

10 Widerrufsrecht bei ONLINE-Verträgen (Fernabsatzgeschäft): Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Abschluss des Dienstleistungsvertrages (Tag der Online-Buchung). Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Linus Freizeit GmbH, Heinrichstrasse 17, 49401 Damme, mittels einer eindeutigen Erklärung in Textform (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Dieses Recht besteht nur bei zuvor im Internet abgeschlossenen ONLINE-Verträgen.

11 Bonitätsprüfung – Informationen zum Datenschutz nach EU-DSGVO: Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit Inkassounternehmen zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten.

12 Beitragsanpassung: Der monatliche Mitgliedsbeitrag erhöht sich bei allen Mitgliedschaften (ohne schriftliche Vorankündigung) alle 12 Monate wiederkehrend um jeweils 1,00 € zum Ausgleich von Lohn- und Kostensteigerung sowie Inflation.

13 SEPA-Lastschriftmandat: Ich ermächtige die Linus Freizeit GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Linus Freizeit GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Das Lastschriftmandat gilt auch für die im Club getätigten Einkäufe und Warenverzehr. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Das Studio ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag an den externen Dienstleister, Finion Capital GmbH, Raboisen 5, 20095 Hamburg, abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen. Hiermit erkläre ich mein Einverständnis mit der Weitergabe meiner personenbezogen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Mitgliedsvertrages, Forderungshöhe, IBAN, BIC, Kontoinhaber zum Bankkonto, von dem der Lastschrifteinzug durchgeführt wird) zum Zwecke des Einzugs der sich aus dem Mitgliedsvertrag gegen mich ergebenden Forderungen und erteile insoweit ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat, in dem ich die Finion Capital GmbH (Zahlungsempfänger/ Gläubiger-Identifikationsnummer [DE28ZZZ00000361663]) ermächtige, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen und mein Kreditinstitut anweise, die von der Finion Capital GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

14 Haftungsausschluss: Die Linus Freizeit GmbH haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände (Geld, sonstige Wertgegenstände, Garderobe, Sportsachen) Dies gilt nicht im Falle des Vorsatzes oder des groben Verschuldens. Die Linus Freizeit GmbH haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle des Mitglieds.

15 Gerichtsstand: Gerichtsstand ist Vechta. Für die Rechtsbeziehung der Parteien gilt deutsches Recht.

16 Verschiedenes: Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages / AGB unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine solche, die der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Etwaig getroffene mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages erfolgen ausschließlich in Textform. – STAND 07/2024

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